| Formale Voraussetzungen
Das KJHG (SGB VIII §§ 27 ff) stellt
die rechtliche Grundlage dar für den Maßnahmeentscheid
und den damit verbundenen Kostenübernahmebescheid durch den
öffentlichen Träger.
Die Projektleitung wird mit der Durchführung
der Maßnahme durch den öffentlichen Kostenträger
bzw. den freien Träger betraut. Freiwilligkeit, Interesse und
Mitwirkungsbereitschaft auf Seiten der Jugendlichen und ihrer gesetzlichen
Vertreter ist unabdingbare Voraussetzung für die Projektteilnahme.
Als Dauer der Maßnahme kann ein mehrwöchiger
Aufenthalt (ca. 6 -12 Wochen) während des Almsommers (i.d.R.
vom 01.06. - 30.09.) zugrundegelegt werden.
Der Kostenträger (i.d.R. das Jugendamt)
übernimmt die Finanzierung der Maßnahme im Rahmen der
vereinbarten Tagessätze.
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