Formale Voraussetzungen

Das KJHG (SGB VIII §§ 27 ff) stellt die rechtliche Grundlage dar für den Maßnahmeentscheid und den damit verbundenen Kostenübernahmebescheid durch den öffentlichen Träger.

Die Projektleitung wird mit der Durchführung der Maßnahme durch den öffentlichen Kostenträger bzw. den freien Träger betraut. Freiwilligkeit, Interesse und Mitwirkungsbereitschaft auf Seiten der Jugendlichen und ihrer gesetzlichen Vertreter ist unabdingbare Voraussetzung für die Projektteilnahme.

Als Dauer der Maßnahme kann ein mehrwöchiger Aufenthalt (ca. 6 -12 Wochen) während des Almsommers (i.d.R. vom 01.06. - 30.09.) zugrundegelegt werden.

Der Kostenträger (i.d.R. das Jugendamt) übernimmt die Finanzierung der Maßnahme im Rahmen der vereinbarten Tagessätze.